Turnbetrieb nimmt nach und nach wieder seinen Betrieb auf
Laut Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (§4 Abs. 9VO-CP) darf es
wieder
eingeschränkt mit dem Vereinssport losgehen.
Die Ausübung unseres Sports kann zurzeit im Freien in kleinenGruppen
von bis zu 20 Personen erfolgen. Hygieneregeln und ggf. weiter
existierende Abstandsregeln sind grundsätzlich umzusetzen und
einzuhalten, d.h. physisch-soziale Kontakte (Umarmungen,
Abklatschen usw.) sollten unterbleiben. Wo immer es.....